Die rechtssichere elektronische Übertragung von Dokumenten und Datensätzen wurde 2007 eingeführt und beschränkte sich zunächst auf das Handelsregister. Im Laufe der letzten 5 Jahre sind weitere Bereiche wie Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Grundbuchämter sowie Vorsorge- und Testamentsregister dazugekommen. Neben der sicheren Übermittlung durch XNotar ist ein Datentransfer via Registerbox geschaffen worden. Seit Oktober 2016 können alle Rechtsanwälte über das sichere beA kommunizieren und Daten austauschen.
EINRICHTUNG & INSTALLATION
Ich helfe bei der Erstinstallation und Einrichtung der Fachsoftware XNotar, EGVP Client und der Inbetriebnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA). Zusammen mit Ihrem IT Dienstleister optimiere ich die Softwareumgebung damit Sie reibungslos arbeiten können. Sie bekommen neue Hardware? In Zusammenarbeit mit Ihrem Systemhaus migriere ich Ihre ELRV-Daten und stehe beratend zur Seite.
SCHULUNGEN
Ich biete Schulungen für Notarinnen, Notare, Mitarbeiter und Urlaubsvertretungen an. Ob Online, per Fernwartung oder bei Ihnen vor Ort, lassen Sie sich ein Angebot unterbreiten.
Nach der Schulung stehe ich gerne beratend zur Seite. Viele meiner Kunden haben sich für einen günstigen Servicevertrag entschieden, bei dem Sie so oft Hilfe in Anspruch nehmen könne, wie Sie wollen.
FERNWARTUNG
Mit der Fernwartungssoftware TeamViewer kann ich Ihren Bildschirminhalt zu mir übertragen, so dass ich Ihnen helfen kann, als wäre ich vor Ort bei Ihnen im Büro. Durch die Verwendung von zertifizierter Fernwartungssoftware ist ein Höchstmaß an Datensicherheit gegeben. Die TeamViewer GmbH betreibt als einer der wenigen Anbieter am Markt ein zertifiziertes Qualitätssystem gemäß ISO 9001. Das Qualitätsmanagement orientiert sich damit an international anerkannten Standards.
Ab dem 03 September 2018 steht jedem Rechtsanwalt das elektronisches Postfach (beA) wieder zur Verfügung.
Ich helfe bei der Inbetriebnahme und Installation, berate in Sachen Kartenleser und helfe bei den ersten Schritten im beA , Unter der Rubrik “Aktuelles” berichte ich über den aktuellen Umsetzungsstand.
BEA, DAS BESONDER ELEKTRONISCHE ANWALTSPOSTFACH
WEBSEITENGESTALLTUNG UND FOTOBEARBEITUNG
Sie denken über eine neue Webseite nach?
Ich erstelle Ihnen eine individuelle Webseite nach Ihren Vorgaben, bearbeite Ihre Digitalfotos und oder erstelle Fotos für Ihren persönlichen Internetauftritt zu erschwinglichen Preisen. Gerne setze ich mich mit Ihnen zusammen und berate Sie umgehend.
Hilfreiche Links
Ich bemühe mich die Links und Downloads tagesaktuell zu halten. Falls es doch passieren sollte, dass ein Link nicht funktioniert oder veraltet ist, so lassen Sie mich es wissen. Ich übernehme keine Haftung für externe Links sowie für die Downloaddateien. Alle Downloads sind für administrative Zwecke gedacht. Ich raten jedem User von einer selbständigen Installation ab. Bitte beachten Sie, dass einige Softwarekomponenten zur Installation administrative Rechte benötigen. Generell sollten Schreib-, Lese- und Änderungsrechte für den ElRv-Daten Ordner sowie dem dazugehörenden Programmordner verteilt sein.
Ab dem 03 September 2018 steht jedem Rechtsanwalt das elektronisches Postfach (beA) wieder zur Verfügung. Nähere Informationen unter Aktuelles…
SCHULUNG
BERATUNG
Seit dem Frühjahr 2007 begleite ich Notarinnen und Notare bei der elektronischen Übermittlung von Handelsregister- anmeldungen.
XNotar
SERVICE
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Ich helfe bei der Erstinstallation und Einrichtung der Fachsoftware XNotar, EGVP Client und der Inbetriebnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA). Zusammen mit Ihrem IT Dienstleister optimiere ich die Softwareumgebung damit Sie reibungslos arbeiten können. Sie bekommen neue Hardware? In Zusammenarbeit mit Ihrem Systemhaus migriere ich Ihre ELRV-Daten und stehe beratend zur Seite.
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Ich biete Schulungen für Notarinnen, Notare, Mitarbeiter und Urlaubsvertretungen an. Ob Online, per Fernwartung oder bei Ihnen vor Ort, lassen Sie sich ein Angebot unterbreiten.
Nach der Schulung stehe ich gerne beratend zur Seite. Viele meiner Kunden haben sich für einen günstigen Servicevertrag entschieden, bei dem Sie so oft Hilfe in Anspruch nehmen könne, wie Sie wollen.
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Mit der Fernwartungssoftware TeamViewer kann ich Ihren Bildschirminhalt zu mir übertragen, so dass ich Ihnen helfen kann, als wäre ich vor Ort bei Ihnen im Büro. Durch die Verwendung von zertifizierter Fernwartungssoftware ist ein Höchstmaß an Datensicherheit gegeben. Die TeamViewer GmbH betreibt als einer der wenigen Anbieter am Markt ein zertifiziertes Qualitätssystem gemäß ISO 9001. Das Qualitätsmanagement orientiert sich damit an international anerkannten Standards.
Ab dem 03 September 2018 steht jedem Rechtsanwalt das elektronisches Postfach (beA) wieder zur Verfügung.
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Einige Grundbuchämter nehmen ja schon am elektronischen Rechtsverkehr teil und lehnen daher Papierdokumente ab. Da nicht alle Grundbuchämter eines Bundeslandes elektronisch zu erreichen sind, ist die Lage sehr unübersichtlich.
Auf vielfachen Wunsch hin habe ich hier eine Liste der Grundbuchämter zusammengestellt, die im Echtbetrieb über XNotar zu adressieren sind. Mit diesen Grundbuchämtern sollten Sie nur noch in elektronischer Form kommunizieren.
Ich versuche diese Liste tagesaktuell zu halten.
Aktuelles zum Grundbuch
Informationen zum beA: Auszug aus dem Newsletter Ausgabe 34/2019
Derzeit soll das besondere elektronische Notarpostfach aktiviert werden. Hierzu muss die XNP Anwendung installiert werden....
Aktive Nutzungspflicht für den elektronischen Rechtsverkehr mit der schleswig-holsteinischen Arbeitsgerichtsbarkeit ab 1.1.2020
Der flächendeckende, verbindliche elektronische Rechtsverkehr macht einen Schritt voran: Schleswig-Holstein macht von der in Art. 24 II des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, die eigentlich erst ab dem 1.1.2022 für alle verpflichtende Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs vorzuziehen (s. Presseerklärung v. 26.11.2019). Für die Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein gilt daher die aktive Nutzungspflicht bereits ab dem 1.1.2020.
Das bedeutet ganz konkret:
Ab dem 1.1.2020 dürfen professionelle Einreicher – also insb. Anwältinnen und Anwälte – vorbereitende Schriftsätze samt Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen ausschließlich elektronisch einreichen.
Wer Verfahren vor schleswig-holsteinischen Arbeitsgerichten führt, muss dies berücksichtigen!
Für die Arbeitsgerichte bedeutet die Änderung, dass der nicht unbeträchtliche zusätzliche Arbeitsaufwand entfällt, den die Gemengelage von elektronischem und analogem Rechtsverkehr momentan noch mit sich bringt: Am Computer vom Anwalt erstellte Schriftsätze wurden ausgedruckt und per Post übermittelt, mussten dann aber bei Gericht anschließend wieder eingescannt werden, um sie für die elektronische Aktenführung bei den schleswig-holsteinischen Arbeitsgerichten nutzbar zu machen.
§ 46g ArbGG, der die Nutzungspflicht regelt und damit für Schleswig-Holstein bereits zum 1.1.2020 in Kraft tritt, sieht übrigens auch eine Ersatzeinreichung vor, falls die elektronische Übermittlung technisch vorübergehend nicht möglich ist. Wichtig: Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.