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Seit dem Frühjahr 2007 begleite ich Notarinnen und Notare bei der elektronischen Übermittlung von Handelsregisteranmeldungen. Die rechtssichere elektronische Übertragung von Dokumenten und Datensätzen wurde 2007 eingeführt und beschränkte sich zunächst auf das Handelsregister. Im Laufe der letzten 5 Jahre sind weitere Bereiche wie Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Grundbuchämter sowie Vorsorge- und Testamentsregister dazugekommen. Seit Oktober 2016 können alle Rechtsanwälte über das sichere beA kommunizieren und Daten austauschen.


ELRV-BERATUNG

Support für den
elektronischen Rechtsverkehr

JAN DUDZIAK